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Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Antworten zu Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und Portabilität

Bei der Entgeltumwandlung wandelst Du einen Teil Deines Bruttogehalts in eine Altersvorsorge um – das spart Dir bis zu 40% an Steuern und Sozialabgaben. Wenn Du zum Beispiel 200 Euro monatlich umwandelst, zahlen Sie real nur etwa 120 Euro, der Rest ersparst Du durch Steuern und Beitragssätze.

Ja, seit 2022 ist es gesetzlich vorgeschrieben: Wenn Du Entgeltumwandlung nutzt, muss Dein Arbeitgeber mindestens 30% des eingesparten Sozialversicherungsbeitrags zuschießen – das ist ein Mindeststandard, viele Unternehmen zahlen freiwillig mehr.

Das hängt von Deinen Prioritäten ab: Direktversicherungen bieten oft höhere Leistungen und mehr Sicherheit durch Kapitalanlage, sind aber weniger flexibel. Pensionskassen sind portable und oft günstiger, erfordern aber etwas mehr Eigenverantwortung. Im Einzelfall sollte man beide Varianten konkret vergleichen.

Die Grenzwerte sind 2024 großzügig: Du kannst bis zu 3.312 Euro pro Jahr steuerfrei sparen (oder 6.624 Euro mit erhöhter Förderung). Zusätzlich sind bis zu 7.952 Euro sozialversicherungsfrei möglich – nutze diese Spielraum, um wirklich was für Deine Altersvorsorge zu tun.

Ja, aber es kommt auf die Vertragsform an. Direktversicherungen sind leicht portabel – Du kannst sie einfach mitnehmen oder in eine neue umwandeln. Bei Pensionskassen brauchst Du ein Angebot des neuen Arbeitgebers oder kannst die Anwartschaft stehen lassen – wichtig: kümmere Dich darum, bevor Du kündigst.

Das ist eine wichtige Falle: Ja, auf Direktversicherungen zahlst Du im Rentnerdasein Kranken- und Pflegeversicherung – oft 19,5% Beitragssatz. Das schmälert Deine Rente deutlich, also kalkuliere das bei Deiner Entscheidung ein.

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